Unter dem Namen «BewegteKulturTheater – internationaler Kultur- und Kunstaustausch» besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB.
Der Verein hat seinen Sitz in Gossau, SG, und ist weltweit tätig.
Der Verein ist politisch, ideologisch, ethnisch und religiös neutral.
Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
Das Geschäftsjahr wird vom Vorstand festgelegt.
Der Verein «BewegteKulturTheater» ist eine international tätige, gemeinnützige Organisation. Seine Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
Zweck des Vereins ist die Förderung, Unterstützung, Verbreitung, Weiterentwicklung und Pflege von:
Der Vereinszweck soll durch ideelle und materielle Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel dienen insbesondere:
Die erforderlichen materiellen Mittel werden insbesondere aufgebracht durch:
Etwaige Überschüsse werden zur weiteren Verfolgung des Vereinszwecks verwendet. Ausschüttungen an Mitglieder sind ausgeschlossen.
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Vereinsmitglieder ist auf die Summe eines Jahresbeitrags beschränkt.
Mitglied kann grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person sowie jede öffentlich-rechtliche Institution werden, welche den Vereinszweck unterstützt.
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in:
Der Antrag auf Aufnahme als Aktiv- oder Passivmitglied ist schriftlich per E-Mail an den Vorstand zu richten.
Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstands erworben. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Mit der Mitgliedschaft ist die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrags verbunden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Verlust der Rechtspersönlichkeit, freiwilligen Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt ist nach schriftlicher Mitteilung per E-Mail jederzeit möglich. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.
Ein Ausschluss kann bei Zahlungsrückstand, grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder unehrenhaftem Verhalten erfolgen.
Alle Mitglieder haben das Recht, an ordentlichen und ausserordentlichen Mitgliederversammlungen teilzunehmen.
Stimmberechtigt sind Aktiv-, Passiv- und Ehrenmitglieder.
Die Mitglieder fördern die Interessen des Vereins nach Kräften und unterlassen alles, was dem Ansehen oder Zweck des Vereins schaden könnte.
Organe des Vereins sind:
Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich statt, in der Regel im ersten Semester des Kalenderjahres.
Ausserordentliche Generalversammlungen können durch Beschluss des Vorstands, Antrag der Mitglieder oder auf Verlangen der Rechnungsprüfer einberufen werden.
Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Termin per E-Mail unter Bekanntgabe der Traktanden, des Orts und der Zeit.
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern:
Die Präsidentin / der Präsident vertritt den Verein nach aussen und besitzt die alleinige Unterschriftsberechtigung.
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er führt insbesondere die laufenden Geschäfte, verwaltet das Vereinsvermögen, erstellt Budget und Jahresrechnung und informiert die Mitglieder über die Vereinstätigkeit.
Die Präsidentin / der Präsident führt die laufenden Geschäfte des Vereins und vertritt den Verein nach aussen.
Die Kassierin / der Kassier ist für die ordnungsgemässe Buchführung und die Verwaltung der Vereinsfinanzen zuständig.
Die Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Sie prüfen die Finanzgebarung des Vereins und berichten der Mitgliederversammlung schriftlich über das Ergebnis der Prüfung.
Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit erfolgen.
Ein verbleibendes Vereinsvermögen soll einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgt.
Diese Statuten ersetzen diejenigen vom 07.07.2025.
Gossau, SG, den 15.08.2025
Die Präsidentin
Yeliseieieva Yulia
Die Kassierin
Babchynetska Tetiana